Beschleunigtes Verfahren für 90 Tage

Beschleunigtes Verfahren für Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA

Ein beschleunigtes Verfahren können Sie durchführen, wenn Sie

  • in der EU/EFTA (ausserhalb der Schweiz) wohnen und arbeiten,
  • eine Dienstleistung für max. 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz erbringen möchten,
  • keinen Schweizer Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und
  • über keine Grenzgängerbewilligung verfügen.

Dieses Verfahren gilt für bestimmte Berufe, die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit haben.

Je nach Beruf müssen Sie eine Meldung bei der Meldestelle des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) online einreichen.

Ausführliche Informationen über das Verfahren finden Sie hier: www.sbfi.admin.ch/meldepflicht.